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Stellungnahme der Umsiedler zu den Verhandlungsergebnissen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 16. September 2008

STELLUNGNAHME ZU DEN VERHANDLUNGSERGEBNISSEN


Zu den Ergebnissen der Verhandlungen des Grundlagenvertrages Teil 1 zwischen der Vattenfall Europe Mining AG und der Gemeinde Schleife möchten wir, die Unterzeichner dieses Schreibens, Stellung nehmen.

Mit den von der Gemeinde Schleife erreichten Verhandlungsergebnissen sind wir in wesentlichen Punkten nicht einverstanden.

 

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Es ist sowohl der Gemeinde Schleife als auch VE-M bekannt, dass die Mehrheit der Umsiedler aus Rohne und Mulkwitz nicht beabsichtigt in das Gemeindegebiet Schleife umzusiedeln. Eine gemeinsame Umsiedlung aller von der Umsiedlung betroffenen Bürger entspricht in keinster Weise der derzeitigen Lebenssituation und ist somit auch keine von den Umsiedlern gewünschte Umsiedlungsvariante. Da wir im Außenbereich und in Gruppen wohnen und leben, fordern wir eine Gleichstellung aller Umsiedlungsvarianten (gemeinsame, Gruppen- und Einzelumsiedlung).


Qualitätsgleicher Grundstückstausch


Es ist inakzeptabel, dass ein qualitätsgleicher Tausch der Grundstücke in der von jedem Umsiedler gewünschten Größenordnung von vornherein ausgeschlossen wird, sofern man sich nicht an einer gemeinsamen Umsiedlung beteiligt. Das ist eine nicht hinnehmbare Benachteiligung, da VE-M bereits im Vorfeld bekannt war, dass es keine gemeinsame Umsiedlung geben wird. Wir bieten unsere Grundstücke nicht zum Verkauf an und haben deshalb das Recht, dass VE-M diesbezüglich die für uns entstehenden Belastungen so gering wie möglich hält. Aus diesem Grund hat ein qualitätsgleicher Grundstückstausch bei allen Umsiedlungsvarianten für uns oberste Priorität.

Neubauwert


In den uns vorliegenden Verhandlungsergebnissen gibt es weder eine Definition des Neubauwertes, noch findet sich an irgendeiner Stelle eine Anmerkung darüber, wie dieser Neubauwert von einem Gutachter ermittelt wird bzw. ermittelt werden soll. Regelungen dieser Art sind aus unserer Sicht allerdings unabdingbar, denn gesetzliche Regelungen gibt es dazu bisher nicht. Die Bestandsaufnahme hingegen ist eine akribische Sammlung bürokratischer Formulare, die einen Umfang von mehr als 100 Seiten hat. Und das von einem Grundstück, das dem Erdboden gleichgemacht wird. In der Gutachterliste findet sich alles mögliche, aber kein Gutachter für Enteignungs- und Entschädigungsrecht.
Die Wiedererrichtung eines vergleichbaren Anwesens ohne Neuverschuldung ist mit diesen Verhandlungsergebnissen nicht gewährleistet. Den Grundsätzen einer sozialverträglichen Umsiedlung wird mit diesen Verhandlungsergebnissen nicht entsprochen. Es ist weiterhin zu bemängeln, dass die Gemeinde nicht für die berechtigten Forderungen der Umsiedler gekämpft, sie generell noch nicht einmal unterstützt hat, sodass sich die Vertreter der Umsiedler gezwungen sahen, die Verhandlungen auszusetzen.

Weiteres


Außerdem gibt es in den Verhandlungsergebnissen und deren Anlagen eine sehr große Zahl von Mängeln und Unzulänglichkeiten, die von den Umsiedlern so nicht akzeptiert werden können. Diese hier alle aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Schreibens jedoch sprengen.


Wir Umsiedler haben mit Entsetzen und Unverständnis zur Kenntnis genommen, dass es Ziel der Gemeinde Schleife war, die Verhandlungen zum Grundlagenvertrag so schnell wie möglich abzuschließen, um die Verhandlungsergebnisse aus Teil 2 und 3 möglichst schnell umsetzen zu können. Die Grundeinstellung des Bürgermeisters Herrn Bork, nicht nachzuverhandeln, beweist wieder einmal, dass er nicht gewillt ist, die Interessen seiner von der Umsiedlung betroffenen Bürger zu vertreten.

10. September 2008

 

 
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